17 W (pat) 318/05 - Siemens behauptet CVS nicht zu kennen
Gestern habe ich ein Schreiben vom Bundespatentgericht erhalten, in dem Siemens behauptet das CVS nicht zum Stand der Technik im Jahre 2003 gezählt habe, bzw. das Siemens “Ermittlungen” anstellen müsse um zu wissen was CVS ist, macht und wie es funktioniert. Diese (lächerliche) Behauptung habe ich nun in meiner Antwort wiederlegt.
Es geht hierbei um den Einspruch gegen das Patent DE 10319887 B4 - Verfahren zum Angleichen eines auf einer Client- Datenverarbeitungseinrichtung angezeigten Datenbestandes an einen auf einer Server- Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Quelldatenbestand, patentinhaber Siemens AG, Aktenzeichen 17 W (pat) 318/05.
October 17th, 2006 at 9:12 pm
Ist doch klar, was nicht geschrieben ist, das kennt man nicht. Wenn es zum Prioritätszeitpunkt bekannt war, dann lässt es sich sicher auch - notfalls durch einen Zeugen - beweisen. Dazu dient ein zweiseitiges Verfahren wie das Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren…
Erst denken, dann reden…
October 17th, 2006 at 9:46 pm
Ich bin nicht ganz sicher wie du das meinst, aber ich finde es ganz schoen unverschaemt wenn Patentanwaelte, die sich mit Patenten der Kategorie G06F (Digitale Datenverarbeitung) beschaeftigen, behaupten CVS nicht zu kennen.
Das ist doch pure Verzoegerungs-Taktik…
Ach ja, ich habe sogar eine schoene Broschuere von Siemens gefunden, die vor Anmeldedatum des Patents ein Siemens eigenes Produkt wie folgt bewirbt:
“… kompatibel zu den Marktueblichen Systemen wie CVS, …”
Hier der link, auf der 2. Seite links oben am Ende des 1. Absatzes: http://www.industry.siemens.de/isitps/Lsg_images/LsgGrafiken/467d_MetaCodeGenerator_pdf.pdf)
hehe,
Gruss,
Jan