17 (W) pat 321/05 - War 2001 ein Fingerabdruck-Adressiersystem und -verfahren neu?
In dem Einspruchsverfahren 17 W (pat) 321/05 gegen das Patent DE10218537B4 - Fingerabdruck- Adressiersystem und -verfahren wurde ich gebeten zu dem Schreiben von Hewlett-Packard eine Erklärung abzugeben.
Ich habe natürlich nur auf die Sachfragen, und nicht auf die unsachlichen Meinungsäußerungen geantwortet.
Die 87 Seiten umfassene Erklärung beinhaltet nur 10 Seiten an eigentlichen Argumenten. Die restlichen 77 Seiten ergeben sich aus den zum Teil sehr langen Veröffentlichungen, die ich als weitere Beweise vorbringe. Um zu zeigen, daß dieses Patent keine neue Erfindung im Jahre 2001 war, argumentiere ich so:
- Eine einfache whois-Abfrage der Domain “hp.com” gibt als Erstellungsdatum durch Hewlett-Packard den 3. März 1986 an.
- Der Artikel “IP-Address Management on LANs” aus der Zeitschrift Byte vom Februar 1996:
„An IP address can be reserved for a particular user or simply assigned from a pool“. - Das Projekt “Pluggable Authentication Modules“ vom 4. Januar 1997 hat in der Projektbeschreibung „The Linux-PAM System Administrators’ Guide“ folgendes Zitat:
„The flexibility of Linux-PAM is that you, the system administrator, have the freedom to stipulate which authentication scheme is to be used. You have the freedom to set the scheme for any/all PAM-aware applications on your Linux system. That is, you can authenticate from anything as naive as simple trust (pam_permit) to something as paranoid as a combination of a retinal scan, a voice print and a one-time password!“
Eine Authentifikationsmethode kann beliebig gewählt werden. Es werden als Beispiel exotische Möglichkeiten wie Iris-Scans und Stimmerkennung genannt. Eine Erkennung über Fingerabdrücke ist damit naheliegend. - Das Dynamic Host Configuration Protokoll wurde 1997 in der RFC 2132 spezifiziert, und behandelt die automatische Vergabe von Netzwerkadressen. Dort steht:
„The Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) provides a framework for passing configuration information to hosts on a TCPIP network. DHCP is based on the Bootstrap Protocol (BOOTP) [7], adding the capability of automatic allocation of reusable network addresses and additional configuration options [19]. DHCP captures the behavior of BOOTP relay agents [7, 21], and DHCP participants can interoperate with BOOTP participants [9].“ - Der Internet Draft „Authentication for DHCP Messages“ vom August 1996 enthält:
„The Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) [1] provides a framework for passing configuration information to hosts on a TCP/IP network. In some situations, network administrators may wish to constrain the allocation of addresses to authorized hosts. Additionally, some network administrators may wish to provide for client authentication of DHCP messages from DHCP servers. The goal of this proposal is to suggest a technique through which authorization tickets can be easily generated and newly attached hosts with proper authorization can be automatically configured from an authenticated DHCP server.“
Auf Basis dieser Veröffentlichungen ist weder eine Neuheit noch eine erfinderische Höhe an der Erfindung zu erkennen. Als zum Stand der Technik zum Zeitpunkt der Patentanmeldung (23.05.2001) gehörend, habe ich hiermit nachgewiesen:
- Netzadressen und Internet-Adressen, sowie deren Verwendung (whois hp.com, 1986)
- Personen / Benutzer über einen Fingerabdruck zu identifizieren (Single-Chip Fingerprint Sensor and Identifier, 1999)
- Die Verwendung von Fingerabdruck-Scannern in Verbindung mit Fingerabdrücken (Single-Chip Fingerprint Sensor and Identifier, 1999)
- Eine Netz- / IP-Adresse einem Benutzer zuzuordnen (Byte, 1996)
- Biometrische Merkmale (also auch Fingerabdrücke) in Kombination mit Benutzern und Computern zu verwenden, insbesondere zur Authentifizierung und Autorisierung von Benutzern (PAM, 1997)
- Die Verwendung von Netzen / Computernetzen (Internet)
- Automatische Vergabe von Netzwerkadressen (DHCP, 1997)
- Automatische Vergabe von Netzadressen an authentifizierte Benutzer (DHCP Authentication, 1996)
Nicht zu vergessen ist dabei, dass Universitäten viele technische Methoden und Techniken lehren, die beschreiben, wie in bestimmten Fällen entsprechende Probleme gelöst werden können. Dies schließt viele standardisierte Lösungen ein, mit deren einfachen Verkettung, also für den Fachmann in naheliegender Weise, noch nie da gewesene komplexe Probleme gelöst werden können. Das Studium der Informatik lehrt speziell Lösungen für den Bereich Computer, Computernetze, Sicherheit (also Benutzer-Autorisierung / Benutzer-Authentifizierung), Vernetzung von Computern (LAN, MAN, WAN, Internet), Dateimanagement, Datenspeicherung, Datenverwaltung, Client/Server Interaktionen, eigenständiges Programmieren und vieles vieles mehr.
Aus der Ausbildung des Informatikers und den vorliegenden Fakten des Stands der Technik ergibt sich, dass die in der Erfindung beschriebene Lösung der Aufgabenstellung (Abschnitt [0003] bis [0008]) für einen Informatiker eine unmittelbare und naheliegene Lösung beschreibt, die wahrscheinlich nicht einmal als neu empfunden wird, wenn man diese selber implementiert. Die Erfindung, sowie jeder einzelne Unteranspruch, sind weder neu noch stellen sie eine erfinderische Tätigkeit dar. Das Patent ist nicht patentfähig. Die Begründungen gegen die einzelnen Ansprüche aus meinen ursprünglichen Einspruch vom 30. Juni 2005 gelten unverändert und wurden hiermit hoffentlich ausreichend nachgewiesen.
Wer die gesamte Antwort lesen will, die ich am 12. April 2006 an das Bundespatentgericht verschickt habe, der kann diese hier herunterladen: PDF 1.1MB / PS 4.1MB. Viel Spass beim lesen!
Gruss,
Jan
June 20th, 2006 at 7:37 pm
[…] In dem Einspruchsverfahren 17 W (pat) 321/05 gegen das Patent DE10218537B4 - Fingerabdruck- Adressiersystem und -verfahren kam nun die Antwort von Hewlett-Packard auf mein Schreiben vom 12. April 2006. […]