17 (W) pat 321/05 - zur Kenntnisnahme

In dem Einspruchsverfahren 17 W (pat) 321/05 gegen das Patent DE10218537B4 - Fingerabdruck- Adressiersystem und -verfahren kam nun die Antwort von Hewlett-Packard auf mein Schreiben vom 12. April 2006.

Eigentlich gibt es diesmal nicht viel neues, aber wenigstens waren die Anwälte diesmal sachlich. Sie versuchen ordentlich jeden einzelnen meiner Beweise zu entkräften.

Die Argumentation, das gesamte Verfahren für ungültig zu erklären, ist wie folgt:

  • Alle Beweise, die nach Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht wurden, sollen ausser Betracht gelassen werden, da diese offensichtlich nicht “prima facie” relevant sind.
  • Verfahrenskostenhilfe kann aus allen erdenklichen Gründen nicht gewährt werden.
  • Da die Einspruchsgebühr nicht fristgerecht bezahlt wurde, gilt der Einspruch als nicht vorgenommen.

Wer interessiert ist, der darf gerne die gesamte Antwort selber nachlesen.

Eine weitere Antwort meinerseits halte ich derzeit nicht für nötig, aber wer anderer Meinung ist, der schreibe mir doch bitte eine EMail oder kommentiere einfach diesen Artikel (siehe weiter unten, bitte beachte die Zeile mit ‘nospam’ unter Leave a Reply).

Derweil verbleibe ich gespannt auf die nun (vorraussichtlich) anstehende Entscheidung des Gerichts bezüglich meiner Verfahrenskostenhilfe in diesem Verfahren.

Gruss,

Jan

One Response to “17 (W) pat 321/05 - zur Kenntnisnahme”

  1. glamour-agency Says:

    Glamour Modeling Agency…

    hey great stuff…