17 W (pat) 318/05 / 17 W (pat) 322/05 - Antrag auf VKH zurückgewiesen

Meine Anträge auf Verfahrenskostenhilfe in den Einspruchsverfahren 17 W (pat) 318/05 gegen das Patent DE 10319887 B4

Verfahren zum Angleichen eines auf einer Client-Datenverarbeitungseinrichtung angezeigten Datenbestandes an einen auf einer Server-Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Quelldatenbestand

und 17 W (pat) 322/05 gegen das Patent DE 10115899 B4

Verfahren zur Erstellung von Computer-Programmen mittels Spracherkennung

wurden beide zurückgewiesen. (VKH Beschluss CVS-Patent / VKH Beschluss Spracherkennungs-Patent)

Die Einspruchsgebühr gegen das Spracherkennungs-Patent darf ich innerhalb eines Monats nachträglich bezahlen. Die entsprechende Überweisung der 200,- Euro habe ich soeben online getätigt. Die Gebühr für den Einspruch gegen das CVS-Patent ist bereits bezahlt.

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