17 W (pat) 318/05 / 17 W (pat) 322/05 - Antrag auf VKH zurückgewiesen
Meine Anträge auf Verfahrenskostenhilfe in den Einspruchsverfahren 17 W (pat) 318/05 gegen das Patent DE 10319887 B4
Verfahren zum Angleichen eines auf einer Client-Datenverarbeitungseinrichtung angezeigten Datenbestandes an einen auf einer Server-Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Quelldatenbestand
und 17 W (pat) 322/05 gegen das Patent DE 10115899 B4
Verfahren zur Erstellung von Computer-Programmen mittels Spracherkennung
wurden beide zurückgewiesen. (VKH Beschluss CVS-Patent / VKH Beschluss Spracherkennungs-Patent)
Die Einspruchsgebühr gegen das Spracherkennungs-Patent darf ich innerhalb eines Monats nachträglich bezahlen. Die entsprechende Überweisung der 200,- Euro habe ich soeben online getätigt. Die Gebühr für den Einspruch gegen das CVS-Patent ist bereits bezahlt.