17 (W) pat 321/05 - VKH abgelehnt

In dem Einspruchsverfahren 17 W (pat) 321/05 gegen das Patent DE10218537B4 - Fingerabdruck- Adressiersystem und -verfahren wurde mein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgelehnt.

Die Einspruchsgebühr in Höhe von 200,- Euro darf ich innerhalb eines Monats nachträglich bezahlen.

Update 2. Februar 2007:

Ich habe die Einspruchsgebühr heute überwiesen:

Ihre Überweisung haben wir entgegengenommen.

Empfängerdaten 1: Deutsches Patent- und
Empfängerdaten 2: Markenamt
Konto-Nr. des Empfängers: 70001054
BLZ: 70000000
Bei Kreditinstitut: BBK MÜNCHEN
Währung: EUR
Betrag: 200,00
Verwendungszweck 1: Geb-Nr. 313600
Verwendungszweck 2: DE10218537 / 17Wpat321/05
Auftraggeber: Jan-Oliver Kechel

Verwendete TAN: 853186

Vielen Dank an alle die mich Unterstuetzt haben!

Jan

4 Responses to “17 (W) pat 321/05 - VKH abgelehnt”

  1. anonymous Says:

    Poste doch bitte mal die Zahlungsaufforderung für die Einspruchsgebühr.

  2. Jan Kechel Says:

    Es gibt nicht wirklich eine Zahlungsaufforderung ..

    Normalerweise legt man einen Einspruch ein, und muss selber innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist von 3 Monaten die Gebuer auf das entsprechende Konto des Deutschen Patent- und Markenamts ueberweisen.

    Bei mir geht das jetzt noch nachtraeglich, da ich ja Verfahrenskostenhilfe beantragt hatte.

    Die Richtlinien fuer Einsprueche gibts aber hier: http://dpma.de/formulare/p2797.pdf

    Gebuehrenzahlungen ans DPMA gehen so:
    http://dpma.de/infos/aktuelles/aktuell20040101.html

    .. mehr weis ich auch nicht, aber das hat schon drei mal richtig funktioniert :)

    Gruss,

    Jan

  3. anonymous Says:

    Woher weiß das DPMA, dass eine Einzahlung die Gebühr für diesen Einspruch darstellt? Kann man die Gebühr bar und auf das unter http://dpma.de/infos/aktuelles/aktuell20040101.html angegebene Konto unter einem anderen Namen für Dich einzahlen?

  4. Jan Kechel Says:

    Das DPMA weiss dass, da man als Betreff der Ueberweisung die Patentnummer mit angibt. Das wars schon, dann wird entsprechend mit Name/Patentnummer abgeglichen.

    Allerdings will ich nicht dass jemand anderes fuer mich Ueberweist, da ich das nicht wirklich kontrollieren kann, und wenn dann die Frist abgelaufen ist, kann ich nicht beim Gericht kommen und sagen: “Aber der wollte doch, bitte bitte lassen sie mich jetzt doch noch selber .. bla bla”

    Aber danke fuer das Angebot :)

    cu,

    Jan